Es kann aber auch eine wirtschaftliche Zweckidentität mit dem Abzahlungskauf bestehen, wenn dem Leasingnehmer durch Einräumung eines Kündigungsrechts die Möglichkeit gegeben wird, den vertraglichen Verpflichtungen ein Ende zu setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass für einen vernünftig handelnden Konsumenten angesichts des Gesamtbetrags der während der festen Vertragsdauer geleisteten Mietzinse faktisch ein wirtschaftlicher Zwang besteht, den Gegenstand weiterzumieten (oder zu kaufen).