Bei der Beurteilung eines Vertrages ist somit zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Zweckidentität mit dem Abzahlungskauf besteht. Massgebend ist dafür nicht die Frage nach einem Eigentumserwerb im Rechtssinn, sondern nach der wirtschaftlichen Situation, in der dem Mieter eine dauernde und ungestörte Benützung der Sache gewährleistet wird und er deren Wert während der Vertragsdauer praktisch abbezahlt. Es kann aber auch eine wirtschaftliche Zweckidentität mit dem Abzahlungskauf bestehen, wenn dem Leasingnehmer durch Einräumung eines Kündigungsrechts die Möglichkeit gegeben wird, den vertraglichen Verpflichtungen ein Ende zu setzen.