SchKG durchzuführen. Im Beschwerdeverfahren betreffend Anordnung des Doppelaufrufs wird nicht über die materiellrechtliche Frage des Vorranges eines Pfandrechtes gegenüber einem Wohnrecht entschieden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In der Betreibung auf Verwertung eines mit einem Wohnrecht belasteten Grundstückes verlangte die Gläubigerin vorrangiger Grundpfandrechte den Doppelaufruf, welcher in der Folge vom Betreibungsamt angeordnet wurde.