Diese Vorbringen des Beschwerdegegners zielen im Grunde darauf ab, die Richtigkeit des gegen ihn in dieser Sache ergangenen, rechtskräftigen amerikanischen Urteils in Frage zu stellen, was unzulässig ist (BlSchKG 1987 Nr. 15 S. 65). Es geht nicht an, die Wirkung der Rechtskraft eines Urteils auf dem Umweg einer Rückforderungsklage zu bekämpfen mit der Begründung, es lägen gestützt auf den gleichen Sachverhalt zwei widersprechende Urteile vor, was einer Klärung bedürfe (vgl. für den Bereicherungsanspruch nach Art. 62 OR: von Tuhr/Peter, a.a.O., Bd. I, S. 499;