vgl. Jaeger/Daeniker, Schuldbetreibungs- und Konkurs-Praxis der Jahre 1911-1945, Bd. I, N 5 und 8 zu Art. 86; vgl. auch von Tuhr/Peter, Allgemeiner Teil des Schweizerischen Obligationenrechts, Bd. I, Zürich 1979, S. 499). 8.2. Vorliegend steht fest, dass den Beschwerdeführerinnen gestützt auf ein rechtskräftiges amerikanisches Urteil definitive Rechtsöffnung erteilt worden ist. Nach dem Gesagten ist eine materielle Überprüfung des Urteils, auf das sich die Betreibungsforderung stützte, im Rückforderungsverfahren dem Wesen und Zweck dieses Rechtsbehelfs nach ausgeschlossen.