| | Entscheid: | Im Zusammenhang mit einem grösseren Lebensmittelhandel forderten die ausländischen Beschwerdeführerinnen von der X. AG, einer Firma des Beschwerdegegners, klageweise sowohl in Amerika als auch in der Schweiz einen Betrag von rund 5,1 Mio. Franken zurück. Während ein amerikanisches Gericht diesen Betrag zusprach, wurde die Klage mit der gleichen Forderung von einem Schweizer Gericht abgewiesen. Nachdem aufgrund des amerikanischen Urteils definitive Rechtsöffnung gewährt worden war, zahlte der Beschwerdegegner den geforderten Betrag zwar dem Betreibungsamt ein, liess die Summe jedoch im Hinblick auf die bevorstehende Rückforderungsklage gleichzeitig verarrestieren.