b) Auslagen für auswärtige Verpflegung Bei Nachweis von Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung: Fr. 9.00 bis Fr. 11.00 für jede Hauptmahlzeit. c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch beispielsweise bei Servicepersonal, Handelsreisenden etc.: bis Fr. 50.00 pro Monat. d) Fahrten zum Arbeitsplatz o Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Auslagen. o Fahrrad: Fr. 15.00 pro Monat für Abnützung. o Mofa/Moped: Fr. 30.00 pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. o Motorrad: Fr. 55.00 pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. o Automobil: Sofern einem Automobil Kompetenzqualität zukommt, sind die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berechnen.