Jahren Fr. 400.00 für jedes Kind über 10 Jahre Fr. 600.00 Bei kostensenkender Wohn-/Lebensgemeinschaft Verfügen Partner des in einer kinderlosen, kostensenkenden Wohn-/Lebensgemeinschaft lebenden Schuldners ebenfalls über Einkommen, so ist der Ehegatten-Grundbetrag einzusetzen und dieser in der Regel (aber maximal) auf die Hälfte herabzusetzen (vgl. BGE 130 III 765 ff.). II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag Mietzins, Hypothekarzins Effektiver Mietzins für das Wohnen ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen.