SchKG die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. ====================================================================== Nach Abschluss einer Betreibung auf Grundpfandverwertung wurde der Gläubigerin ein Pfandausfallschein ausgestellt. Diese verlangte gestützt auf Art. 158 Abs. 2 Satz 2 SchKG die Pfändung. Daraus resultierte ein Verlustschein. Auf Begehren der Gläubigerin um Fortsetzung der Betreibung gemäss Art. 149 Abs. 3 SchKG erliess das Betreibungsamt eine Pfändungsankündigung. Diese focht der Schuldner mit Beschwerde nach Art. 17 SchKG erfolglos an. Auch der Beschwerde-Weiterzug ans Obergericht wurde abgewiesen. Aus den Erwägungen: 4.4.