Wechselkurs bei ausländischen Währungen. ====================================================================== Mit Entscheid vom 14. Dezember 2007 erklärte der Amtsgerichtspräsident das Urteil des Gerichts X, Niederlande, vom 31. Januar 2007 für vollstreckbar. Gleichzeitig erteilte er für die beiden Forderungsbeträge nebst Zins definitive Rechtsöffnung. Dagegen rekurrierte der Beklagte erfolglos an das Obergericht. Aus den Erwägungen: 2.- Der Beklagte ficht vorab die Zustellung des Urteils des Gerichts X. vom 31. Januar 2007 an. Der Amtsgerichtspräsident erwog, das fragliche Urteil sei dem Beklagten auf dem Polizeiposten der Gemeinde Y. persönlich übergeben worden.