Lohnpfändung: Einkommen und Auslagen für das Stiefkind sind bei der Berechnung des Notbedarfs nicht zu berücksichtigen. ====================================================================== Im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Beschwerdeverfahrens hatte das Obergericht die Lohnpfändung eines Schuldners zu prüfen, der mit seiner Ehefrau und deren Tochter im gleichen Haushalt lebt. Der Beschwerdeführer rügte die Anrechnung der gesamten Alimentenzahlungen für die Stieftochter als Einkommen seiner Frau. Die Unterhaltsbeiträge seien für den Lebensunterhalt der Stieftochter bestimmt. Aus den Erwägungen: