283 Abs. 3 SchKG. Die Frist zur Retentionsprosequierung sowie die Androhung der Säumnisfolgen sind im Retentionsverzeichnis (Formular Nr. 40) als Rechtsbelehrung von Amtes wegen enthalten. Eine Fristansetzung durch das Betreibungsamt oder eine Rechtsbelehrung im Rechtsöffnungsentscheid erübrigen sich. ====================================================================== In einer Auseinandersetzung um eine Mietzinsforderung von Fr. 87'215.-- liessen die Vermieter diverse Gegenstände in den Mieträumlichkeiten retinieren.