In England verhält es sich nicht anders als in Kontinentaleuropa. Registered Corporations haben eine von ihren Members unabhängige Rechtspersönlichkeit (Redmond/Shears, General Principles of English Law, 7. Aufl., Kap. 4 Ziff. 1, 2 und 9 lit. b; Smith/Keenan, English Law, 14. Aufl., S. 231 ff.). Ist in England die Steuerpflicht vom Wohnsitz abhängig, die Steuerdeklaration 2006 aber noch nicht fällig, wie die Beklagte ausführt, wäre es für sie leicht gewesen, zumindest eine entsprechende (private) "Erfassung" nachzuweisen. Es ist unglaubwürdig, dass die Beklagte in einem Büro, das nicht nur die S. Ltd., sondern anscheinend auch die T. Corp. beherbergt, gleichzeitig wohnte.