Berechnung der Monatsfrist zur Einreichung des Rechtsbehelfs gegen einen Entscheid über die Vollstreckung eines ausländischen Urteils. ====================================================================== Auf Gesuch der Klägerin erklärte der Amtsgerichtspräsident mit Entscheid vom 29. August 2006 das gegen die Beklagte ergangene Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg (D) für vollstreckbar. Ferner wies er das Betreibungsamt an, bewegliches Vermögen der Beklagten provisorisch zu pfänden. Dieser Entscheid wurde am 5. September 2006 vom Ehemann der Beklagten an dessen Domizil in X. in Empfang genommen.