Für eine vor Kriminalgericht bestätigte Anerkennung einer Zivilforderung ist die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. ====================================================================== Der Beklagte bestätigte als Angeklagter vor Kriminalgericht, dass er im Untersuchungsverfahren eine Zivilforderung der Klägerin von Fr. 320'000.-- anerkannt habe. Im Rechtsöffnungsverfahren erteilte der Amtsgerichtspräsident der Klägerin für diesen Betrag die definitive Rechtsöffnung. Der dagegen vom Beklagten erhobene Rekurs wurde abgewiesen. Aus den Erwägungen: 4.1.