Der Rekursgegner hat die erstinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 800.-- (inkl. Publikationskosten) und die Sachwalterkosten von Fr. 14'838.65 (inkl. Auslagen) zu tragen. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem erstinstanzlich verbliebenen Kostenvorschuss von Fr. 2'200.-- entnommen (AGP Fall-Nr. 03 07 256). Der Restbetrag von Fr. 1'400.-- wird vom Amtsgericht dem Sachwalter überwiesen. Unter Berücksichtigung dieser Zahlung und der bereits erfolgten Akonto-Zahlung von Fr. 8'000.-- hat der Rekursgegner dem Sachwalter noch einen Betrag von Fr. 5'438.65 zu bezahlen. Die Gerichtskosten des Rekursverfahrens von Fr. 2'000.-- werden dem Kostenvorschuss der Rekurrentin entnommen.