1 S. 12-15 Ziff. 40-48). Darüber, inwieweit die Nichtberücksichtigung der fraglichen Forderung von Fr. 120'000.-- bei den Passiven die Nachlassofferte als unangemessen erscheinen lässt (vgl. E. 2.1 vorne), hüllt sich die Rekurrentin in Schweigen. Insoweit fehlt es an einer genügenden Substanziierung (vgl. E. 2.2 vorne) und es erübrigen sich Weiterungen. Selbst wenn auf das Vorbringen der Rekurrentin einzutreten wäre, könnte deren Ansicht nicht geteilt werden.