bdi.eu/Dokumente/FolienPKneu.pdf]). Wohl führt der Rekursgegner seine angestammte Geschäftstätigkeit weiter. Dies heisst aber nicht, dass es in allen Belangen gleich weitergeht. So leuchtet ein, dass sich die Konkurse im Zusammenhang mit Geschäften des Rekursgegners teilweise negativ auf die neuen Aufträge auswirken. Vorstellbar ist, dass deswegen die Preise gedrückt werden. Dass auch der Markt gewissen Änderungen ausgesetzt ist, überrascht angesichts des Zeitalters von Globalisierung und Firmenzusammenschlüssen nicht. Ebenso ist gerichtsnotorisch, dass im Baugewerbe Gelder - aus welchen Gründen auch immer - zurückbehalten werden (AGP sachw.