Dessen ungeachtet war es der X GmbH möglich, im vergangenen Jahr die rekursgegnerische Darlehensforderung von Fr. 52'580.15 vollumfänglich zurückzubezahlen. Wenn auch "im Gegenzug" das Kontokorrentguthaben auf Fr. 45'675.55 aufgestockt wurde, resultierte für den Rekursgegner ein Netto-Mittelzufluss von über Fr. 40'000.-- (OG ed.Bel. 1.4 Bilanz S. 2). Dies entspricht den Fr. 39'000.--, welche die X GmbH resp. der Rekursgegner persönlich für die Nachlassdividende zur Verfügung gestellt hat (OG amtl.Bel. 7 S. 8 ganz oben lit. d, amtl.Bel. 8 S. 1 unten; vgl. auch AGP sachw.Bel. 4 S. 1); die restlichen Fr. 211'000.-- stammen von der Ehefrau (OG amtl.Bel. 7 S. 5 zu Ziff. 15 lit. d und zu Ziff.