Diese Eigendeklaration weckt einige Zweifel an der geltend gemachten angespannten Liquidität wie auch in anderweitigen Punkten, auf die an anderer Stelle zurückzukommen ist. Zwar weist die X GmbH auf den ersten Blick äusserst geringe flüssige Mittel aus und auch die Zahlungsmoral der Kunden scheint angesichts der offenen Debitoren nicht vorbildlich zu sein (OG ed.Bel. 1.4 Bilanz S. 1). Dessen ungeachtet war es der X GmbH möglich, im vergangenen Jahr die rekursgegnerische Darlehensforderung von Fr. 52'580.15 vollumfänglich zurückzubezahlen.