a8 S. 2 lit. B/a). Es erstaunt deshalb nicht, dass die fraglichen Forderungen im Sachwalterbericht vom 24. August 2007 (AGP amtl.Bel. 2) nicht berücksichtigt sind. 3.2. Die Überschuldung einer Gesellschaft ist von deren Illiquidität zu unterscheiden (vgl. Karl Spühler, Überschuldung - Zahlungsunfähigkeit - Zahlungseinstellung, in: Aktuelle Probleme des SchKG, Tagungsdokumentation vom 17.11.2003). Es befremdet deshalb nicht, dass der Rekursgegner die Darlehensforderung vollständig und ohne Vorbehalt als Vermögen in seiner Steuererklärung 2006 deklariert hat (AGP sachw.