Vertragsqualifikation nach dem Zweck des Sicherungsgeschäfts. ====================================================================== Mit Entscheid vom 20. November 2007 genehmigte der Amtsgerichtspräsident den vom Sachwalter vorgeschlagenen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich). Dagegen erhob die Z Ltd. Rekurs und beantragte, dieser Entscheid sei aufzuheben. Eventualiter sei die Forderung von Dr. B aus dem Inventar zu streichen und bei der Dividendenberechnung nicht zu berücksichtigen. Aus den Erwägungen: 7.- Streitig und zu prüfen bleibt die "(Honorar-)Forderung des Gläubigers Dr. B." gegen den Rekursgegner aus Prozessen, die Ersterer für die Y. AG geführt hat.