Der Begriff der Pensionierung ist nicht eindeutig. Es gibt die ordentliche Pensionierung bei Eintritt ins AHV-Alter, aber auch die vorzeitige Pensionierung, entweder aus betrieblichen Gründen oder auf eigenes Verlangen. Ob der in der Scheidungskonvention verwendete Begriff der Pensionierung die ordentliche Pensionierung mit 65 Jahren oder die (hier vorliegende) frühzeitige Pensionierung meint, ist alles andere als klar. Entgegen den Ausführungen des Beklagten kann darunter nicht nur die Tatsache des Eintritts in den Ruhestand verstanden werden.