| | Entscheid: | Art. 80 ff. SchKG. Der Feststellungsentscheid über die Rechtmässigkeit einer Mietzinserhöhung ist kein definitiver Rechtsöffnungstitel. Zusammen mit dem ursprünglichen Mietvertrag und der Mietvertragsänderung berechtigt er aber zur provisorischen Rechtsöffnung. ====================================================================== Der Kläger betrieb den Beklagten für Mietzinsrestanzen, die sich aus einer Mietzinserhöhung ergeben hatten.