Die durchschnittlichen auf zwölf Monate verteilten Aufwendungen für die Beheizung der Wohnräume. 3. Sozialbeiträge (soweit nicht vom Lohn bereits abgezogen) wie Beiträge bzw. Prämien an AHV, IV und EO Arbeitslosenversicherung Kranken und Sterbekassen Unfallversicherung Pensions und Fürsorgekassen Berufsverbände Der Prämienaufwand für nichtobligatorische Versicherungen kann nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden. 4. Unumgängliche Berufsauslagen (soweit der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt) a) Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Schuldner, die einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: Fr. 5.- pro Arbeitstag.