Fr. 1'550.- 4. Unterhalt der Kinder für jedes Kind im Alter bis zu 6 Jahren Fr. 250.- von 6 - 12 Jahren Fr. 350.- über 12 Jahre Fr. 500.- II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver Mietzins für Wohnung oder Zimmer ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen unter Berücksichtigung von Ziff. V/2. Benützt der Schuldner lediglich zu seiner grösseren Bequemlichkeit eine teure Wohnung oder ein teures Zimmer, so kann der Mietzins nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins auf ein Normalmass herabgesetzt werden (BGE 119 III 73 m.H.).