IV/1 angepasst. Neu wurde das auf den 1. Januar 2007 in Kraft tretende Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) berücksichtigt. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs lauten demnach ab 1. Januar 2007 wie folgt: Monatlicher Grundbetrag