Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung einer Verfügung über die Nachschusspflicht im Genossenschaftskonkurs. ====================================================================== In einem Genossenschaftskonkurs wurde der Genossenschafter X. vom Konkursamt mit Verfügung vom 1. Mai 2006 über seine Nachschusspflicht in Kenntnis gesetzt und auf das Recht zur Beschwerdeerhebung innert zehn Tagen seit Bekanntgabe des Verteilungsplans im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hingewiesen, widrigenfalls der Verteilungsplan vollstreckbar werde. Anschliessend an die Rechtsmittelbelehrung fand sich der Satz: