Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes erwächst ein Erledigungsentscheid infolge Klagerückzugs in materielle Rechtskraft. ====================================================================== Am 29. Oktober 2004 reichte die Klägerin beim Amtsgericht eine Klage über mehrere Forde-rungen gegen den Beklagten ein. Mit Schreiben vom 16. Februar 2005 zog die Klägerin die Forderungsklage zurück. Das Amtsgericht schrieb das Verfahren hierauf ab. Zuvor liess die Klägerin den Beklagten am 30. November 2004 für den Betrag von Fr. 9'684.-- betreiben, der Beklagte erhob Rechtsvorschlag. Auf Gesuch der Klägerin erteilte der Rechtsöffnungsrichter die provisorische Rechtsöffnung im Betrag von Fr. 9'000.--.