Einer sofortigen Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs stände entgegen, dass sich die Kläger auf einen definitiven Rechtsöffnungstitel berufen und die beklagte Partei den Nachweis der erfolgten Haftungsverfügung nicht erbringen kann. (¿) 3.5. Zusammenfassend ergibt sich nach dem Gesagten, dass eine rechtskräftige Haftungsverfügung vom Rechtsöffnungsgericht dann zu berücksichtigen ist, wenn sie vor Einleitung des Rechtsöffnungsverfahrens beantragt worden ist. In diesem Fall ist mit dem Inkasso der Steuerforderung (Bezugsverfahren) zuzuwarten, und es ist die Haftungsverfügung zu erstellen.