Definitive Rechtsöffnung trotz hängigem Gesuch um anteilsmässige Beschränkung der Haftung für Steuerschuld. ====================================================================== Der Beklagten und ihrem Ehemann wurde die Steuerrechnung für das Jahr 1998 über Fr. 18'640.-- gemäss der in Rechtskraft erwachsenen Veranlagung zugestellt. Nach Abzug von Teilzahlungen und der Hinzurechnung einer Mahngebühr liess die Klägerin die Beklagte gestützt auf deren solidarischen Haftbarkeit für die Restanz von Fr. 8'454.15 betreiben. Die Beklagte beantragt die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs, weil sie das Steueramt um Erlass einer Haftungsverfügung nach Art.