Der Beschwerdeführer kann nur noch sehr mühsam kürzere Strecken gehen, kann sich kaum mehr selbstständig an- und ausziehen und auch kleinere Arbeiten im Haushalt nicht mehr allein bewältigen. Mit einer Stabilisierung oder Besserung des Zustands ist gemäss dem Arztzeugnis von Dr.med. X. vom 16. März 2005 nicht zu rechnen. Aufgrund der oben geschilderten detaillierten Ausführungen des Rheumatologiespezialisten Dr. X. zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers erscheint auch die Auffassung des Hausarztes des Beschwerdeführers, Dr.med. Y., nachvollziehbar, der davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Behinderung unbedingt ein eigenes Auto benötigt.