In der Betreibung auf Grundpfandverwertung ist die fehlende Zustellung des Zahlungsbefehls an den Dritteigentümer kein Nichtigkeitsgrund. ====================================================================== In einer Betreibung auf Grundpfandverwertung war der Klägerin vor erster Instanz definitive Rechtsöffnung erteilt worden. Der Beklagte stellte sich im Rekurs auf den Standpunkt, die Betreibung sei nichtig, da seiner Ehefrau, der Miteigentümerin des Pfandgrundstücks, kein Zahlungsbefehl zugestellt worden sei. Dieser Einwand wurde vom Obergericht verworfen.