Grundbuchauszug und Lastenverzeichnis nicht überein, so ist auf das Lastenverzeichnis abzustellen. ====================================================================== Im Konkursverfahren einer Baugenossenschaft wurde die konkursamtliche Versteigerung des Grundstücks X. durchgeführt. Den Zuschlag erhielt dabei die Beschwerdeführerin zum Preis von Fr. 4'720'000.--. In ihrer Beschwerde an den Amtsgerichtspräsidenten beantragte die Beschwerdeführerin, der Steigerungszuschlag an sie sei aufzuheben und es sei eine neue Steigerung anzuordnen.