, N 49 zu Art. 179 ZGB). Ist der gemeinsame Haushalt im Sinne von Art. 179 Abs. 2 ZGB wieder aufgenommen worden, fällt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung u.a. der frü-her zugesprochene Unterhaltsbeitrag des pflichtigen Ehegatten weg, ohne nach einer er-neuten Trennung wiederum aufzuleben. Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, 19. Februar 2003 (SK 03 28) |