Kompetenz des Rechtsöffnungsrichters zur Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen von Art. 179 Abs. 2 ZGB (Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushaltes). ====================================================================== In einem Entscheid im Verfahren nach Art. 175 ZGB wurde festgestellt, dass die Par-teien zum Getrenntleben berechtigt seien und der Beklagte wurde verpflichtet, der Klägerin Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. Gestützt darauf liess die Klägerin den Beklagten für ausste-hende Unterhaltsbeiträge betreiben.