Pra 1995 Nr. 239 S. 783 f.). 3.2. Das Amtsgericht hat den angefochtenen Entscheid offensichtlich nicht per Einschreiben verschickt, weshalb heute nicht nachprüfbar ist, wann genau die Schuldnerin diesen in Empfang genommen hat. Aufgrund des Versanddatums vom 3. Januar 2003 kann davon ausgegangen werden, dass der angefochtene Entscheid in der Zeit vom 6. bis 10. Januar 2003 entgegen genommen wurde. Dafür spricht auch, dass das Konkursamt die Schuldnerin mit Schreiben vom 7. Januar 2003 auf die Konkurseröffnung vom 3. Januar 2003 aufmerksam gemacht und sie angefragt hat, ob sie dagegen Rekurs erheben wolle.