Ob das vertraglich vorgesehene Schiedsverfahren mit dieser Klage an die Schlichtungskommission der Nationalliga des SFV überhaupt richtig eingeleitet worden wäre, kann offen gelassen werden. 5.3. Zu prüfen bleibt, ob das Aussöhnungsbegehren vom 8. November 2002 an die Friedensrichterin als Klageeinreichung gelten kann.