Die Gerichtskosten des Rekursverfahrens von Fr. 3'500.-- werden dem Kostenvorschuss von Fr. 5'000.-- entnommen. Der Restbetrag von Fr. 1'500.-- wird dem Rekurrenten zurückerstattet. Der Rekurrent hat dem Rekursgegner Fr. 4'304.-- Anwaltskosten (inkl. Auslagen und Fr. 304.-- MWSt) zu bezahlen. 6. Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Stadt, der Sachwalterin und im Dispositiv dem Betreibungsamt Luzern zugestellt sowie im Luzerner Kantonsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Luzern, 9. Oktober 2002 Für die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission