Die erstinstanzlichen Gerichtskosten betragen Fr. 5'000.--. Sie werden mit dem verbleibenden Kostenvorschuss des Stundungsverfahrens von Fr. 2'400.-- verrechnet. Der Restbetrag von Fr. 2'600.-- wird bei der Sachwalterin eingefordert. Das Honorar der Sachwalterin, Redinvest Finanz und Verwaltungs AG, Luzern, wird für das Stundungsverfahren auf Fr. 47'321.50 (inkl. Fr. 4'331. 50 Auslagen) festgesetzt. Nach Abzug des geleisteten Vorschusses von Fr. 37'000.-- hat der Rekursgegner der Sachwalterin noch Fr. 10'321.50 zu bezahlen. Die Gerichtskosten des Rekursverfahrens von Fr. 3'500.-- werden dem Kostenvorschuss von Fr. 5'000.-- entnommen.