Unbestritten steht für die Erfüllung des Nachlassvertrages ein Betrag von rund Fr. 385'000.-- zur Verfügung. Dieser Betrag reicht zur Sicherstellung der Forderungen, zur Begleichung der noch offenen kleinen Forderungen für die Zeit nach dem 30. Juni 2002 (AGP VP S. 2 Ziff. 2) sowie für den Vollzug des Nachlassvertrages aus. Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob bzw. inwieweit die vom Kanton Luzern und der Stadt Luzern im Hinblick auf die Nachwuchsförderung zugesprochenen Beträge von je Fr. 200'000.-- zur Finanzierung des Nachlassvertrages verwendet werden dürften. 9.- Da keine Betriebsübernahme im Sinne von Art.