Bel. 3) konnte der Rekurrent nicht der Meinung sein, den Vertrag mit dem FCL und nicht mit der FCL AG abgeschlossen zu haben. Wenn er als Ausländer einen ihm sprachlich nicht verständlichen Vertrag unterzeichnet haben sollte, hat er dies selber zu verantworten. Ob der FCL in die Sponsoring-, Werbe- und Ausrüstungsverträge der FCL AG eingetreten ist, braucht nicht untersucht zu werden. Eine Übernahme dieser Verträge, die Einnah-men garantieren, liesse noch nicht darauf schliessen, dass der FCL auch alle ihn finanziell belastenden Spielerverträge übernommen hätte.