Bei einer Übernahme der Verträge R..... und B......... hätte der FCL die hohen Lohnforderungen übernehmen müssen. Das Budget sei auf den schlimmsten Fall der Übernahme aller Verträge ausgerichtet worden. Die Lohnforderungen der Spieler R..... und B......... seien in diesem Sinne als Altlasten bei den Kreditoren berücksichtigt worden (AGP Fall 03 2002 15 Protokoll Parteibefragung mit J..... H....... S. 2 und 3). Diese vorsichtige Budgetierung war angesichts der für die Vereinsverantwortlichen unsicheren Rechtslage angezeigt und bildet daher keinen tauglichen Beweis für eine Solidarhaftung des FCL.