Eine Solidarhaftung des FCL lässt sich auch nicht aus der Tatsache ableiten, dass die Forderungen der Spieler R. und B. im Budget für die erste Hälfte 2002 als Kreditoren aufgeführt wurden. Nach Aussage des Präsidenten des FCL, des damaligen Managers des FCL und des damaligen Rechtsanwaltes des FCL war im Zeitpunkt der Budgeterstellung und der Verhandlung über die Nachlassstundung nicht klar, ob der FCL auf Grund des Reglements der NL alle Spieler von der FCL AG zu übernehmen hatte. Bei einer Übernahme der Verträge R. und B. hätte der FCL die hohen Lohnforderungen über-nehmen müssen. Das Budget sei auf den schlimmsten Fall der Übernahme aller Verträge ausgerichtet worden.