Zudem wurde die FCL AG mit dem Ziel gegründet, den Natio-nalligaspielbetrieb aus dem Verein (FCL) auszugliedern und einer rechtlich selbständigen juristischen Person (FCL AG) zu übertragen und damit nicht nur die Kreditfähigkeit zu ver-bessern, sondern wohl auch den Verein (FCL) vom finanziellen Risiko der Teilnahme an der NL-Meisterschaft zu entlasten. Der Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem FCL, der FCL AG und der Fussballclub Luzern Invest AG in Gründung (im Folgenden: FCL Invest AG) vom 3. August 1999 sieht denn auch vor, dass die Finanzierung der neuen Transfers durch die FCL Invest AG, die Anstellung der Spieler durch die FCL AG, die Lizenzierung durch den FCL erfolgt.