Dies erklärt sich daraus, dass es sich dabei um eine allgemeine Formularvorlage der Nationalliga des Schweizerischen Fussballverandes (NL SFV) handelt, welche noch vom (früheren) Normalfall ausgeht, dass das Nationalligamitglied und damit der Arbeitgeber ein Verein (im Sinne von Art. 60 ff. ZGB) ist (heute können Nationalligamitglieder als Verein oder unter bestimmten Bedingungen als Verein und Aktiengesellschaft(en) organisiert sein, Art. 10). Im Rubrum findet sich aber der klare Verweis, dass es sich beim "Verein" um die FCL AG handelt.