Dieser Zahlungspflicht ist sie unbestritten nicht nachgekommen, womit sie ihren Notbedarf faktisch um diesen Betrag verminderte. Der Beklagte anderseits sah sich nach den Mahnungen durch die Gläubigerbank und deren Hinweis auf ihre Kreditkündigungsmöglichkeiten als Solidarschuldner gezwungen, die ausstehenden Hypothekarzinsen zu bezahlen, um eine Betreibung auf Grundpfandverwertung zu verhindern. Diese Zinsen waren in der fraglichen Zeit nachgewiesenermassen höher als die von der Klägerin in Betreibung gesetzte Forderung.