315 Abs. 2 SchKG. Aktivlegitimation. Die Hinterlegung kann auch nach der gerichtlichen Bestätigung des Nachlassvertrages angeordnet werden. Auf sie ist nur zu verzichten, wenn die gänzliche oder auch nur teilweise Klagegutheissung nach dem Ermessen des Nachlassrichters ausgeschlossen oder zumindest sehr unwahrscheinlich ist. ====================================================================== Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission bestätigte am 9. Oktober 2002 den vom Gesuchsgegner (Fussballclub Luzern) vorgeschlagenen ordentlichen Nachlassvertrag. Sie hielt fest, die bestrittene Forderung des Gesuchstellers bestehe wahrscheinlich nicht und sei daher nicht nach Art.