Es erachtete diese Schätzung offensichtlich als zutreffend. Andernfalls hätte es sie nicht vorbehaltslos mit der Grundpfandbelastung von Fr. 460'000.-- vergleichen und feststellen dürfen, "es lohne sich eine Einpfändung des Objektes wohl kaum". Unter diesen Umständen erübrigt sich eine nochmalige Schätzung der Grundstücke bzw. der Miteigentumsanteile.