Er wies das Betreibungsamt darauf hin, E. verfüge über eine Liegenschaft im Kanton Tessin. Das Betreibungsamt teilte dem Gläubiger am 23. Mai 2001 mit, E. sei hälftige Miteigentümerin eines Ferienhauses in C. Gemäss dem vorliegenden Schatzungsbericht wiesen die Grundstücke einen Wert von Fr. 395'000.-- auf. Da die hypothekarischen Grundpfandbelastungen total Fr. 460'000.-- betrügen, lohne sich eine Einpfändung des Objektes wohl kaum. Falls der Gläubiger trotzdem die Einpfändung der Liegenschaft verlange, habe er innert fünf Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- zu leisten.